Brandschutz

Brandschutztüren und Rauchschutztüren haben die Aufgabe die Flucht- und Rettungswege vor der Ausbreitung von Feuer und Rauchgasen zu schützen. Wenn sich ein Feuer ausbreitet verschließen sich die Öffnungen, um so die Sicherheit im Gebäude zu gewährleisten. Dies geschieht im Innen- sowie im Außenbereich.

Die Elemente werden nach technischen Zeichnungen, Stücklisten und nach bauaufsichtlicher Zulassung/Prüfzeugnis hergestellt.

  • T30- Türen = feuerhemmend Widerstandsdauer 30 Minuten im Brandfall /T30-1 einflügelige Tür und T30-2 = zweiflügelige Tür
  • T90- Türen = feuerbeständig Widerstandsdauer 90 Minuten im Brandfall / T90-1 = einflügelige Tür und T90-2 = zweiflügelige Tür

Um hier eine optimale Betriebssicherheit, lange Lebensdauer und Minimierung von Verschleißerscheinungen sicherzustellen, empfehlen wir eine jährliche Wartung der Anlagen auch um frühzeitige Schäden vorzubeugen.

Bei regem Betriebs- bzw. Publikumsverkehr sollten die Brand- und Rauchschutzanlagen mit einer Feststellanlage ausgestattet werden, um diese dauerhaft offen zu halten, aber dennoch im Brandfall das Schließen zu ermöglichen. Durch unzulässige außer Funktionssetzung wie z.B. verkeilen, festbinden oder feststellen durch einen schweren Gegenstand kann das sichere Schließen im Brandfall nicht gewährleistet werden. Durch den Gesetzgeber besteht die Verpflichtung die Feststellanlagen regelmäßig, mind. einmal jährlich, durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Hierdurch wird die Funktionsbereitschaft sichergestellt und bei Mängelfeststellung wird die Anlage ordnungsgemäß wieder instandgesetzt.

Wir werden regelmäßig extern durch die Überwachungsgemeinschaft Mitte überwacht.